Fristen dürfen nur anhand des Datums auf dem elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden – daher gehöre dieses auch in die Akte, so der BGH (Az. I ZB 84/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber