Fristen dürfen nur anhand des Datums auf dem elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden – daher gehöre dieses auch in die Akte, so der BGH (Az. I ZB 84/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt