Fällt eine Personengesellschaft mit einem ihrer Tochter-Kapitalgesellschaft gewährten Darlehen aus, ist bei Berechnung der für die Anwendung des Teilabzugsverbots maßgeblichen Beteiligungsquote auf die hinter der Personengesellschaft stehenden natürlichen Personen abzustellen. So das FG Münster (Az. 2 K 3123/21 F).
Schwerbehindertenrechtliche Bewertung des Post-COVID-Syndroms
Das SG Speyer hat einer Klage unter Hinweis auf ein neurologisches Gutachten stattgegeben und das beklagte Land Rheinland-Pfalz zur Feststellung eines GdB in Höhe von