Für mehr Fairness und Gleichberechtigung: 5 statt 3! Satzungsversammlung beschließt Änderung von § 5 Abs. 1 Satz 1 FAO

In ihrer Sitzung am 26.05.2025 hat die Satzungsversammlung der BRAK auf Vorschlag des zuständigen Ausschusses beschlossen, die Frist zur Beibringung der besonderen praktischen Erfahrung von drei auf fünf Jahre anzuheben.

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