Der Energieversorger eprimo darf im Zusammenhang mit der Gaspreisbremse keine höheren Abschlagszahlungen von seinen Kunden verlangen. Entsprechende Ankündigungen vom Februar 2023 sind rechtswidrig, entschied das LG Frankfurt nach einer Klage des vzbv (Az. 3-06 O 13/23).
Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG – Überarbeitete Vordruckmuster
Das BMF gibt die überarbeiteten Vordruckmuster „Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2