Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 (Anwendung ab dem 01.04.2024)

Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 veröffentlicht (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :011).

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