Das BMF hat den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung ab dem 01.03.2025 ) bekannt gegeben (Az. IV C 5 – S 2361/00025/014/024).
Befragung: Unternehmen besorgt über neue Trump-Regierung
Die deutsche Wirtschaft geht davon aus, dass der Welthandel und ihre eigenen Geschäfte durch die zweite Amtszeit von Donald Trump negativ beeinflusst werden. Das zeigt