Das BMF hat den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung ab dem 01.03.2025 ) bekannt gegeben (Az. IV C 5 – S 2361/00025/014/024).
Airline darf angemessenes Handgepäck nicht extra berechnen
Die spanische Airline Vueling erlaubt Passagieren im Tarif „Fly Light“ nur die Mitnahme eines einzigen, nicht mehr als 40 x 30 x 20 Zentimeter großen