Die Assistenz durch einen Gebärdendolmetscher für ein gehörloses Kind kann auch in einer Schule für gehörlose und höreingeschränkte Schüler Aufgabe der Eingliederungshilfe und nicht der Schule sein. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 2 SO 204/23 ER-B).
Zweites Versäumnisurteil – Ist die abwesende Partei anwaltlich vertreten, wird verhandelt
Ist die Partei in einem Prozess zwar selbst erkrankt, jedoch anwaltlich vertreten, so zwingt dies nicht zu einer Terminsverlegung. Die Partei müsse laut BGH u.