Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren u. a. gegen Deutschland eingeleitet, Es geht um bestimmte Rechtsvorschriften zur Leistungs- und Gebührenregelung für Flugsicherungsdienste, die nicht ordnungsgemäß angewendet werden. Das wirkt sich nicht nur auf die Einnahmen von Flugsicherungsdienstleistern aus, sondern auch auf die Gebühren, die Fluggäste zahlen müssen.
Täuschung beim Hauskauf: Käuferin darf Kaufvertrag rückgängig machen
Zeigen sich nach dem Kauf einer gebrauchten Immobilie gravierende Schäden oder Probleme mit der Baugenehmigung, hat der Erwerber oftmals keine Handhabe, gegen den Verkäufer vorzugehen.