Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren u. a. gegen Deutschland eingeleitet, Es geht um bestimmte Rechtsvorschriften zur Leistungs- und Gebührenregelung für Flugsicherungsdienste, die nicht ordnungsgemäß angewendet werden. Das wirkt sich nicht nur auf die Einnahmen von Flugsicherungsdienstleistern aus, sondern auch auf die Gebühren, die Fluggäste zahlen müssen.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: