Die in § 3b NetzDG vorgesehene Pflicht, ein Gegenvorstellungsverfahren vorzuhalten, ist auf in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Anbieter sozialer Netzwerke teilweise nicht anwendbar. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen vorläufig festgestellt (Az. 13 B 381/22).
WPK-Stellungnahme: Technischer Regulierungsstandard der AMLA über finanzielle Sanktionen
Die Anti-Geldwäschebehörde der EU AMLA hat eine öffentliche Konsultation zu dem Entwurf eines technischen Regulierungsstandards über finanzielle Sanktionen, Verwaltungsmaßnahmen und periodischen Strafzahlungen durchgeführt. Das berichtet