Bei der Wettbewerbszentrale sind im vergangenen und im laufenden Jahr 2023 zahlreiche Beschwerden zu Werbung mit „gekauften“ Kundenbewertungen eingegangen. In 19 Fällen hat sie entsprechende Werbemaßnahmen als irreführend erachtet und ist deshalb im Wege der Abmahnung eingeschritten.
Adventskalender mit Erotik-Artikeln: Kein Unterlassungsanspruch wegen fehlender Materialbeschreibung
Das LG Flensburg hat entschieden, dass beim Verkauf von Adventskalendern mit Erotik-Artikeln kein Unterlassungsanspruch besteht, wenn Angaben zum Material im Inneren von mit Silikon ummantelten