Ein Autofahrer begeht auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. So entschied das OLG Karlsruhe (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23).
Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten
Das SG Dortmund entschied, dass weder die Abberufung der Klägerin als Gleichstellungsbeauftragte noch ihre dauerhafte Umsetzung in den Allgemeinen Sozialen Dienst rechtmäßig waren, da es