WP/vBP-Praxen sind verpflichtet, interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG zu schaffen, wenn mehr als zehn WP/vBP oder Angehörige von Berufen, mit denen der Beruf des WP/vBP nach § 44b Abs. 1 WPO gemeinsam ausgeübt werden darf, in der jeweiligen Praxis tätig sind. Die WPK macht darauf aufmerksam, dass das GwG es den geldwäscherechtlich Verpflichteten ermöglicht, die Durchführung von internen Sicherungsmaßnahmen an Dritte auszulagern.
Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2026
Das BMF hat am 07.01.2026 eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht (Az. IV B