WP/vBP-Praxen sind verpflichtet, interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG zu schaffen, wenn mehr als zehn WP/vBP oder Angehörige von Berufen, mit denen der Beruf des WP/vBP nach § 44b Abs. 1 WPO gemeinsam ausgeübt werden darf, in der jeweiligen Praxis tätig sind. Die WPK macht darauf aufmerksam, dass das GwG es den geldwäscherechtlich Verpflichteten ermöglicht, die Durchführung von internen Sicherungsmaßnahmen an Dritte auszulagern.
Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren mit fremden Pferden durch einen Dritten
Das BMF veröffentlicht die Änderung des UStAE aufgrund der Grundsätze des BFH-Urteils vom 10.06.2020 zu platzierungsabhängigen Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren