WP/vBP-Praxen sind verpflichtet, interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG zu schaffen, wenn mehr als zehn WP/vBP oder Angehörige von Berufen, mit denen der Beruf des WP/vBP nach § 44b Abs. 1 WPO gemeinsam ausgeübt werden darf, in der jeweiligen Praxis tätig sind. Die WPK macht darauf aufmerksam, dass das GwG es den geldwäscherechtlich Verpflichteten ermöglicht, die Durchführung von internen Sicherungsmaßnahmen an Dritte auszulagern.
Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen verfristet
Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb