Am 19.06.2024 wurde die zum Geldwäschepaket gehörende Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab 10.07.2024 bzw. 10.07.2029 für Fußballvermittler und Profifußballvereine.
Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung
Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet