Am 19.06.2024 wurde die zum Geldwäschepaket gehörende Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab 10.07.2024 bzw. 10.07.2029 für Fußballvermittler und Profifußballvereine.
Glücksspielrecht Hessen: Kein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit durch Erlaubnispflicht für Wettveranstalter
Das VG Gießen hat mehrere Klagen überwiegend abgewiesen, mit denen jeweils eine Veranstalterin von Sportwetten insbesondere geklärt haben wollte, dass nicht sie selbst, sondern der