Das FG Münster hat entschieden, dass einer Stiftung die Gemeinnützigkeit rückwirkend zu versagen ist, wenn sie nach Auflösung aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht mehr in der Lage ist, ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen (Az. 13 K 1127/22 K).
Diskriminierung am Arbeitsplatz: Der Schutz der Rechte behinderter Personen vor indirekter Diskriminierung erstreckt sich auf Eltern behinderter Kinder
Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind lt. EuGH so anzupassen, dass diese Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können (Rs.