Genehmigung einer staatlichen Beihilfe der Niederlande an KLM im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nichtig

Staatliche Beihilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie: Das Gericht der EU erklärt die Genehmigung einer staatlichen Beihilfe der Niederlande an KLM in Höhe von 3,4 Mrd. Euro für nichtig (Rs. T-146/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Ausgliederung der Anteile auf eine personenidentische Personengesellschaft auch bei bloßer Verlängerung der Beteiligungskette einen grunderwerbsteuerbaren Gesellschafterwechsel nach §