Das AG Dortmund hat in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Zeugenvernehmung per WhatsApp über das Mobiltelefon des Betroffenen erlaubt. Auf datenschutzrechtliche Bedenken hatte es hingewiesen – diese aber mit Hinweis auf die Freiwilligkeit der besonderen Vernehmung und der besonderen Verfahrenssituation zurückgestellt (Az. 729 OWi-268 Js 298/25-30/25). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.
Inflation für 8 von 9 Haushaltstypen unter oder bei Zielrate der EZB
Die Inflationsrate in Deutschland ist im April gegenüber März von 2,2 auf 2,1 Prozent gesunken und liegt damit fast am Inflationsziel der EZB von zwei