Das AG Dortmund hat in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Zeugenvernehmung per WhatsApp über das Mobiltelefon des Betroffenen erlaubt. Auf datenschutzrechtliche Bedenken hatte es hingewiesen – diese aber mit Hinweis auf die Freiwilligkeit der besonderen Vernehmung und der besonderen Verfahrenssituation zurückgestellt (Az. 729 OWi-268 Js 298/25-30/25). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.
Neue Regeln für die Vergabe von Bundesaufträgen: BRAK sieht rechtlichen Klärungsbedarf
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG-E) ist Gegenstand der Stellungnahme der BRAK, in der sie deutlich macht, dass in den Regelungen des Referentenentwurfs des Bundesarbeits- und Bundeswirtschafts-ministeriums noch