Das AG Dortmund hat in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Zeugenvernehmung per WhatsApp über das Mobiltelefon des Betroffenen erlaubt. Auf datenschutzrechtliche Bedenken hatte es hingewiesen – diese aber mit Hinweis auf die Freiwilligkeit der besonderen Vernehmung und der besonderen Verfahrenssituation zurückgestellt (Az. 729 OWi-268 Js 298/25-30/25). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten