Gericht untersagt Datenschutzverstöße von LinkedIn

Das soziale Netzwerk LinkedIn darf auf seiner Webseite nicht mehr mitteilen, dass es auf „Do-Not-Track“-Signale nicht reagiert, mit denen Nutzer:innen der Nachverfolgung („Tracking“) ihres Surfverhaltens per Browsereinstellung widersprechen. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des vzbv entschieden (Az. 16 O 420/19).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge