Gericht verbietet Gesundheits-Werbung für „Hohes C Immun Water“

Das OLG Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH verboten, mit der Bezeichnung „IMMUN WATER“ für ein Erfrischungsgetränk zu werben. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt. Laut dem Urteil darf das Unternehmen den Produktnamen nicht mehr im Zusammenhang mit der strittigen Gestaltung der Getränkeflasche verwenden (Az. 9 U 1314/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Renten steigen erneut um über 4 Prozent

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in Deutschland zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent.