Das OLG Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH verboten, mit der Bezeichnung „IMMUN WATER“ für ein Erfrischungsgetränk zu werben. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt. Laut dem Urteil darf das Unternehmen den Produktnamen nicht mehr im Zusammenhang mit der strittigen Gestaltung der Getränkeflasche verwenden (Az. 9 U 1314/23).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht