Das AG Hanau entschied, dass der Vermieter Streich- und Tapezierarbeiten in der Wohnung nicht ersetzt verlangen kann, weil er selbst zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet war (Az. 32 C 265/23).
Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahren
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Finanzbehörde für die Dauer des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens ohne das Vorliegen besonderer Gründe keine Vollziehungsmaßnahme in Form einer Abtretung