Geringerer Schadensersatz des Vermieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel

Das AG Hanau entschied, dass der Vermieter Streich- und Tapezierarbeiten in der Wohnung nicht ersetzt verlangen kann, weil er selbst zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet war (Az. 32 C 265/23).

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