Das AG München verurteilte einen Reiseunternehmer zur Rückzahlung des noch offenen Betrags, da die gebuchte Fußballreise einschließlich der Eintrittskarten nicht erbracht wurde und der Kläger wirksam vom Vertrag zurücktreten konnte (Az. 172 C 527/26).
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2026
Mit dem BMF-Schreiben werden Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren vorgenommen (Az. III C 3 – S 7359/00081/001/030).