Gesellschaftsrecht: BRAK begrüßt moderate Ausweitung elektronischer Beurkundungen

Künftig sollen mehr Erklärungen im Rahmen der Gründungsphase von Gesellschaften bei Notarinnen und Notaren online beurkundet oder beglaubigt werden können. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des BMJ vor. Die BRAK zeigt sich zurückhaltend: Erst müsse die Online-Beglaubigung sich etablieren, bevor man über ihre Ausweitung nachdenkt.

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