Mit der 11. Novelle des GWB verfügt das Bundeskartellamt über zusätzliche Instrumente und kann zielgerichtet überall dort eingreifen, wo der Wettbewerb nicht funktioniert. Die Novelle tritt jetzt in Kraft.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: