Gesetz über den Ertragsteuerinformationsbericht passiert Bundesrat

Das am 11. Mai 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 bezüglich der Offenlegung von Ertragsteuerinformationen hat am 16. Juni 2023 den Bundesrat passiert. Die wichtigsten inhaltlichen Vorschriften finden sich in den neu eingefügten §§ 342 bis 342o HGB. Darauf weist die WPK hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Hinweisgeberschutz reloaded

Der DStV reicht seine Stellungnahme zur Bewertung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie bei der EU-Kommission ein. Dabei fordert der DStV, dass die Beraterschaft, wie Rechtsanwälte, vom Anwendungsbereich ausgenommen