Das am 11. Mai 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 bezüglich der Offenlegung von Ertragsteuerinformationen hat am 16. Juni 2023 den Bundesrat passiert. Die wichtigsten inhaltlichen Vorschriften finden sich in den neu eingefügten §§ 342 bis 342o HGB. Darauf weist die WPK hin.
Erweiterung des amtlichen Musters für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine um eine Vertretungsbefugnis in bestimmten Feststellungsverfahren im Sinne des §§ 179 ff AO
Das amtliche Muster des BMF für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine wird mit sofortiger Wirkung um den Fall einer nach dem StBerG zulässigen