Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) müssen unabhängige Prüfer mindestens einmal jährlich bewerten, wie die sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen die DSA-Verpflichtungen einhalten. Die Vorschriften für diese unabhängigen Audits hat die EU-Kommission in einer delegierten Verordnung angenommen.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses