Die EU-Kommission wird bis zum 6. September 2023 die sog. digitalen Torwächter gemäß dem Gesetz über digitale Märkte benennen. Die Unternehmen haben dann sechs Monate Zeit, um die Pflichten, denen sie mit dem DMA unterliegen, zu erfüllen.
Umstellung auf das BZSt online.portal und Einführung der DIP-Massendatenschnittstelle
Das BZSt weist auf die im Jahr 2025 erfolgende Umstellung der bisherigen CbCR-Datenübermittlung auf das neue BZSt online.portal, das zentrale Onlineportal des Bundeszentralamts für Steuern,