Die EU-Kommission wird bis zum 6. September 2023 die sog. digitalen Torwächter gemäß dem Gesetz über digitale Märkte benennen. Die Unternehmen haben dann sechs Monate Zeit, um die Pflichten, denen sie mit dem DMA unterliegen, zu erfüllen.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: