Die EU-Kommission wird bis zum 6. September 2023 die sog. digitalen Torwächter gemäß dem Gesetz über digitale Märkte benennen. Die Unternehmen haben dann sechs Monate Zeit, um die Pflichten, denen sie mit dem DMA unterliegen, zu erfüllen.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015