Zur weltweiten Umsetzung bestimmter (abkommensbezogener) Empfehlungen aus dem sog. BEPS-Projekt gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen wurde im Jahr 2016 ein multilaterales Abkommen verabschiedet (BEPS-MLI). In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die dessen Umsetzung zweistufig, durch ein Vertragsgesetz und durch ein nachfolgendes Anwendungsgesetz. Das vorliegende Änderungsgesetz erweitert das Vertragsgesetz vom 22. November 2020.
BFH zur Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG