Das vom BMJ vorgelegte und vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes tritt am 22. Juni 2023 in Kraft.
Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2026 neue Vordruckmuster eingeführt (Az. III C 3 – S