In seiner Stellungnahme zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung schlägt der Bundesrat vor, eine im Gerichtskostengesetz enthaltene Regelung zu Vorauszahlungspflicht der Gerichtsgebühren in Zwangsvollstreckungsverfahren zu streichen (BT-Drucks. 20/11310).
Täuschende Lehrerin wird zu Recht nicht eingestellt
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. So das VG Gelsenkirchen