Das Beurkundungsverfahren soll weiter digitalisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ (20/11849) vorgelegt. Ziel des Entwurfes sei es, „Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der Beurkundung durch Notare wie auch durch andere Urkundenstellen“ erheblich auszuweiten.
Baulogistikdienstleister haftet bei verletzter Verkehrssicherungspflicht für umgefallenes Baustellenschild
Das AG München verurteilte einen Baulogistikdienstleister zur Zahlung von Schadensersatz und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 540,50 Euro, denn es sei verkehrssicherungspflichtig gewesen, für