Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ eingebracht . U. a. sollen Friseursalons künftig in den gesetzlichen „Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen“ aufgenommen werden.
„Zwölftelregelung“ des Kirchensteuergesetzes NRW ist verfassungskonform
Die sog. „Zwölftelregelung“ des § 5 Abs. 2 Satz 1 KiStG NRW ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 4 Abs. 1 GG und