Das LAG ordnete einen Richter vom LG ab – wohl, ohne dafür einen Grund zu nennen. Ein Verstoß gegen das Recht auf gesetzlichen Richter, so das BAG. Haben bei einer Entscheidung ohne zwingende Gründe Richterinnen oder Richter mitgewirkt, die nicht hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sind, so ist lt. BAG das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt (Az. 2 AZN 153/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
Das BMWE stellt den bundesdurchschnittlichen Arbeitspreis für Wärme nicht mehr bereit. Das BMF hat daher die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen