Das LAG ordnete einen Richter vom LG ab – wohl, ohne dafür einen Grund zu nennen. Ein Verstoß gegen das Recht auf gesetzlichen Richter, so das BAG. Haben bei einer Entscheidung ohne zwingende Gründe Richterinnen oder Richter mitgewirkt, die nicht hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sind, so ist lt. BAG das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt (Az. 2 AZN 153/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Bürgergeldempfängerin in Kiel erstreitet mehr Geld für ihre Wohnung
Das LSG Schleswig-Holstein hat in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass die derzeitige Mietobergrenze der Landeshauptstadt Kiel für 1-Personenhaushalte voraussichtlich zu niedrig bemessen ist. Hintergrund seien insbesondere