Das LAG ordnete einen Richter vom LG ab – wohl, ohne dafür einen Grund zu nennen. Ein Verstoß gegen das Recht auf gesetzlichen Richter, so das BAG. Haben bei einer Entscheidung ohne zwingende Gründe Richterinnen oder Richter mitgewirkt, die nicht hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sind, so ist lt. BAG das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt (Az. 2 AZN 153/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
„Digital Fairness“-Fitness-Check des Verbraucherrechts veröffentlicht
Die EU-Kommission hat ihre Ergebnisse aus dem „Digital Fairness“-Fitness-Check des Verbraucherrechts veröffentlicht. Die Bewertung enthält keine legislativen Empfehlungen, zeigt jedoch Bereiche auf, in denen Verbesserungen