Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Straßenverkehr eingeführt. Außerdem gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Die neuen Regelungen treten am 22. August 2024 in Kraft.
Beantragte Regelinsolvenzen im August 2025: +11,6 % zum Vorjahresmonat
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im August 2025 um 11,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.