Nach der Umgestaltung der Regelung zum Übergang von Unterhaltsansprüchen von Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern auch wegen Kosten für das Pflegeheim durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist das vorgeschaltete Auskunftsverfahren gestuft und zunächst nur auf Angaben zum Einkommen beschränkt. So entschied das BSG (Az. B 8 SO 5/23 R)
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt