Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH

Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann, weil sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht hinreichend geprüft und begründet hat (Az. 8 B 1146/25).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bundesrat verlangt umfassende BAföG-Reform

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das BAföG grundlegend zu reformieren. Aufgrund ihrer Praxiserfahrung bei der Umsetzung der staatlichen Studienfinanzierung seien die Länder frühzeitig an