Die Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über einen Eheauflösungsantrag hängt davon ab, dass der Antragsteller, der Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaates ist, den Nachweis erbringt, dass er seit mindestens sechs Monaten unmittelbar vor Einreichung seines Antrags einen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat erlangt hat. Die BRAK weist auf ein Urteil des EuGH hin (C-462/22).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese