Der EuGH weist darauf hin, dass Grenzgänger im Hinblick darauf, dass sie Steuern und Sozialabgaben im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund der dort von ihnen ausgeübten unselbstständigen Erwerbstätigkeit entrichten, zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen dieses Staats beitragen. Deshalb müssen ihnen die Familienleistungen sowie die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen unter den gleichen Bedingungen zugutekommen können wie inländischen Arbeitnehmern (Rs. C-27/23).
EU-Brieftasche für Unternehmen: Neues Potenzial für den Berufsstand
Der DStV begrüßt das Ziel der EU-Kommission, Verwaltungsverfahren durch digitale Lösungen effizienter zu gestalten und Wirtschaft, Verwaltung sowie Bürger von unnötigen Kosten zu entlasten. Ein