Das BMF teilt die Folgen aus dem BFH-Urteil vom 15. März 2023 mit und die darauf folgenden Änderung des BMF-Schreibens vom 18. September 2017 (Az. IV C 2 – S-2742 / 22 / 10003 :009).
Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Supermarktes
Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen das ihr gegenüber ausgesprochene Hausverbot eines Münchner Supermarkts ab (Az. 142 C 18533/24).