Das BMF teilt die Folgen aus dem BFH-Urteil vom 15. März 2023 mit und die darauf folgenden Änderung des BMF-Schreibens vom 18. September 2017 (Az. IV C 2 – S-2742 / 22 / 10003 :009).
Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ) neu bekannt gegeben (Az.