Glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung gegenüber Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ist rechtswidrig

Für die gegenüber einer Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ergangene Sperrungsanordnung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet fehlt es an einer Rechtsgrundlage. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 2 K 1026/22.KO).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

ESMA passt ESEF-Taxonomie an neue IFRS an

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat einen Entwurf zur Änderung der technischen Regulierungsstandards (RTS) zum einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) veröffentlicht. Ziel ist die Anpassung der