Der Lagervertrag zwischen einer Anlagegesellschaft für Goldanlagen und dem Betreiber eines Hochsicherheitslagers entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten der Anleger. Ohne Kenntnis des kriminellen Vorgehens der Anlagegesellschaft bestehen auch keine Ansprüche der geschädigten Anleger gegen die Lagerhalterin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 13 U 180/22).
Negative Kanzlei-Bewertung ist Meinungsäußerung
Wird eine Anwaltskanzlei im Kern ihrer Tätigkeit negativ im Internet bewertet, so sind solche Aussagen laut OLG Stuttgart als Meinungsäußerungen zu werten, die im Zweifel