Wer per Crawler automatisiert Webseiten auf mögliche Verletzungen der DSGVO durch Google Fonts durchsucht, kann darauf basierend weder Unterlassung noch immateriellen Schadensersatz verlangen, so das LG München I (Az. 4 O 13063/22). Die BRAK berichtet über DSGVO-Abmahnungen als Geschäftsmodell (Google Fonts-Abmahnungen).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein