Google Fonts: Abmahnwelle war rechtsmissbräuchlich

Wer per Crawler automatisiert Webseiten auf mögliche Verletzungen der DSGVO durch Google Fonts durchsucht, kann darauf basierend weder Unterlassung noch immateriellen Schadensersatz verlangen, so das LG München I (Az. 4 O 13063/22). Die BRAK berichtet über DSGVO-Abmahnungen als Geschäftsmodell (Google Fonts-Abmahnungen).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Produktion im März 2025: +3,0 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im März 2025 gegenüber Februar 2025 saison- und kalenderbereinigt um 3,0