Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Vorschriften des Bewertungsgesetzes angepasst. Infolge der Änderungen ergehen neue Regelungen in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder (Az. FM3 – S-3010-6 / 9).
Angaben zu Verschonungsbedarfsprüfungen bei Erbschaftssteuer
Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftssteuergesetzes beantragt (BT-Drs. 21/4304).