Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Vorschriften des Bewertungsgesetzes angepasst. Infolge der Änderungen ergehen neue Regelungen in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder (Az. FM3 – S-3010-6 / 9).
Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) – Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG – neu bekannt (Az. III